Neue Graduierungen in der Sektion Jiu–Jitsu

Nach über einen Jahr Trainingszeit fanden am 24. November 2017 wieder Gürtelprüfungen in der Sektion Jiu–Jitsu statt. Vier Prüflinge hatten sich vor allem in den letzten Wochen, auch außerhalb der regulären Trainingszeiten gut vorbereitet.
Für Vivien Vogel und Gerhard Howainski war es die erste Prüfung. Trotz der vielen Augen, von denen die beiden beobachtet wurden, blieben sie konzentriert und zeigten ihre Techniken kraft- und wirkungsvoll, was auch der Uke zu spüren bekam. Lobenswert ist, dass sich beide Prüflinge auch mit den japanischen Fachbegriffen beschäftigten, sodass sie die Namen der gezeigten Würfe nennen konnten und auch die schriftliche Prüfung mit guten und sehr guten Ergebnissen meisterten. Die beiden Kampfsportler bestanden die Prüfung zum 5. Kyu (gelber Gürtel) und können nun motiviert weiter trainieren.Tina Schmidt und Felix Ende stellten sich der Prüfung zum 3. Kyu (grüner Gürtel). Auf Grund des schon recht umfangreichen Programms, wurde beiden körperlich einiges abverlangt. Nach der schriftlichen Prüfung präsentierten beide die 1. Gruppe der Goshin-Jitsu-no-Kata. Es folgten Wurf- und Bodentechniken und ein Selbstverteidigungsprogramm. Hervorzuheben ist, dass dieses Programm sehr abwechslungsreich und vielseitig war und sich darin die zuvor gezeigten Wurf- und Bodentechniken wiederfanden. Beide bestanden die Prüfung zum 3. Kyu und sind sich bewusst, dass sie mit dem nun fortgeschrittenen Schülergrad auch beim Training ihren Beitrag bei der Ausbildung der niedrigeren Graduierungen leisten sollten.Als Prüfer war Torsten Kosuch (6. Dan) vom Präsidium der WJJF Deutschland tätig. Er bescheinigte den Prüflingen durchweg eine gute Leistung und gab individuelle Hinweise zur Verbesserung der einen oder anderen Technik.Allen Prüflingen herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg beim weiteren regelmäßigen Training.

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Unsere Sponsoren

Ohne die tatkräftige Unterstützung unserer zahlreichen Sponsoren, wäre das Erreichte für unseren Verein nie realisierbar gewesen. An dieser Stelle möchten wir uns für die hervorragende Unterstützung bei allen Freunden und Sponsoren ganz herzlich bedanken und hoffen natürlich auf weitere Hilfe und gute Zusammenarbeit.

Sparkasse Leipzig        Torgauer Wohnstätten GmbH
Stadtwerke Torgau GmbH     Winkler Holzbau GmbH 
Auto Center Torgau GmbH   SBO Binnenhäfen Oberelbe
DVS-Unternehmensverbund   Hess-Bauplanung
Autohaus Oetjens GmbH   Autohaus Oetjens
ECT- Elektrocenter Torgau e.G.   Autohaus Maluche GmbH
    Handwerksmeister J.Kanitz
Druckerei Belgern GmbH   Wäscheträume Warmbrunn
Finanzservice G. Schicketanz   Postshop Silvia Lehmann
Allianz Vertretung Silvana Ochelka   Wagner Reifen GmbH
Kopier Torgau   CNS 24 AG
Sportlerklause Hafenstadion T.Linke   Ziesmann Baugeräte GmbH
Brauerei Krostitz    
Sportlerklause Hafenstadion E.Stefan    
Transportgeschäft D.Burmann    

Teichelauf 2022

PlakatTTL2015Am 2 Oktober 2022 findet der 41. Sparkassen-Teichelauf statt.

Alle Interessenten können sich hier anmelden. Die Starterliste kann hier eingesehen werden.

Zum Download des Onlineflyers geht es hier.

 

42. Torgauer Sparkassen-Teichelauf

Flye Teichelauf
Termin:
Sonntag, 01. Oktober 2023

Ort: Hafenstadion Torgau

Veranstalter: SSV 1952 Torgau e.V.

Läufe:
09.15 Uhr     Bambinilauf 400 m
09.30 Uhr     20 km Lauf, 10 km Wandern, 7,5 km Walking
09.40 Uhr     2 km Schülerlauf
10.00 Uhr     5 km Lauf, 10 km Lauf

Startgeld (bei Onlineanmeldung bis 25. September 2023):

Bambinilauf     3 €
2 km Lauf     5 €
5 km Lauf     8 €
7,5 km Walking     10 €
10 km Lauf     12 €
10 km Wandern     3 €
20 km Lauf     15 €
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag von 8 bis 9 Uhr möglich. Nachmeldegebühr: 5 €!

Anmeldung: Onlineanmeldung bis zum 25. September 2023 unter Raceresult

Wertung:
Bambinilauf:     Altersklassenwertung (m/w) bis 5 und 6/7
2 km Lauf:     Gesamtwertung (m/w), Altersklassenwertung (m/w) U10, U12 und U14
5 km Lauf:     Gesamtwertung (m/w), Altersklassenwertung (m/w) U16 und U18
7,5 km Walking:     Gesamtwertung (m/w)
10 km Lauf:     Gesamtwertung (m/w)
20 km Lauf:     Gesamtwertung (m/w)

Gesamtwertung: Die Plätze 1 bis 3 erhalten jeweils einen Pokal und eine Urkunde.
Altersklassenwertung:  Platz 1 erhält jeweils einen Pokal und eine Urkunde.

Sonstiges:         

  • Umkleide- und Duschmöglichkeiten im Hafenstadion vorhanden
  • Parkplätze und Toiletten vorhanden und ausgeschildert
  • Verpflegung im Start- und Zielbereich für Teilnehmende
  • Moderation, Musik und Unterhaltung
Teilnahmebestimmungen / Haftungsausschluss:


Teilnahmeberechtigt ist jeder, auch ohne Vereinszugehörigkeit. Mit der Teilnahme am Torgauer Sparkassen Teichelauf erkennt der Teilnehmende den Haftungsausschluss des Veranstalters, der Sponsoren sowie der Kommunen und Behörden für Personen- und Sachschäden aller Art an. Eine Versicherung ist Sache des Teilnehmenden.

Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schäden.

Die Strecke wird medizinisch überwacht und ärztlich betreut. Die Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko. Mit dem Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmende, dass er körperlich gesund, bei einer Krankenkasse versichert ist sowie einen ausreichenden Trainingszustand für diesen Wettbewerb besitzt.

Ferner ist der Teilnehmende damit einverstanden, dass die in der Anmeldung gemachten Daten und die von ihm gemachten Fotos, Filmaufnahmen usw., ohne Vergütungsansprüche seinerseits, zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Hinweis laut Datenschutzgesetz: Die Daten werden maschinell gespeichert!

Bei Nichtantritt, Ausfall der Veranstaltung oder Unterbrechung durch höhere Gewalt hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren. Der Veranstalter behält sich vor, beim Vorliegen extremer Witterungsverhältnisse entsprechende Streckenlängen zum Schutz der Starter/-innen zu kürzen oder andere Modifizierungen vorzunehmen. Ansprüche aller Art können hieraus nicht geltend gemacht werden.

Corona aktuell

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurde am Freitag, den 19. November 2021 eine Corona-Notfall-Verordnung für den Freistaat Sachsen verabschiedet.
Für den Sportbetrieb ergeben sich dadurch neue Regeln, nachfolgend für Euch zusammengefasst haben:

§ 13 Sport - SächsCoronaNotVO

(1) Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises, zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber und zur Kontakterfassung.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Anleitungspersonal gilt Absatz 2 Satz 2.
(4) Absatz 1 gilt nicht für medizinisch notwendige Behandlungen. Bei der Inanspruchnahme von zulässig geöffneten Einrichtungen nach Absatz 1 besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Betreiber.
(5) Absatz 1 gilt nicht für die schulische Nutzung für den Schulsport

Begründung (Seite 20 - SächsCoronaNotVO) zu § 13 (Sport)
Die Ausübung des Sports ist ein zentrales Element des gesellschaftlichen Lebens und fördert soziale Kontakte, damit aber auch das Infektionsrisiko. Aus diesem Grund werden die Öffnung von Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr untersagt.
Ausnahmen bleiben beschränkt auf beruflich, sportwissenschaftlich und ausbildungstechnisch bedingte Ausübungsformen, unter Anwendung der 3G-Regel.
Weitere Ausnahmen gelten für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und den Schulsport. Die Corona-Notfall-Verordnung gilt vorerst Sachsenweit. Allerdings liegen uns bereits Informationen vor, dass unser Landrat, Kai Emanuel, möglicherweise in den nächsten Tagen weitere Maßnahmen für den Landkreis Nordsachsen vornimmt. Wir empfehlen jedem Sportverein, sich vorab an den jeweiligen Betreiber der genutzten Turn- oder Sporthalle zu wenden und nach den dortigen aktuell gültigen Bestimmungen zu fragen.

Sobald wir neue Informationen haben, werden wir darüber informieren.
Die aktuell gültigen Verordnungen können hier heruntergeladen werden:
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Gemeinsam - Spiel, Sport & Spaß.
email: info [at] ssv1952torgau.de
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